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🛂 Bewilligungsratgeber · Aktualisiert September 2026

Schweizer Aufenthaltsbewilligungen: L, B, C und G

Wer braucht welchen Ausweis, wie erhält man ihn, und was kommt danach — eine praktische Übersicht für Neuzuzüger aus EU/EFTA- und Drittstaaten.

LK
Lena Keller
Schweizer Relocation-Spezialistin · SwissNewbie
✓ Zuletzt geprüft: September 2026 · Basierend auf sem.admin.ch und ch.ch

1. EU/EFTA-Bürger

Dank dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU können EU/EFTA-Bürger frei in die Schweiz einreisen — zur Arbeit, Selbständigkeit oder Stellensuche. Es gibt keine Visumpflicht und keine Kontingente für EU/EFTA-Angehörige.

Das Vorgehen ist einfach:

  1. Einreise in die Schweiz
  2. Anmeldung bei der Wohngemeinde innerhalb von 14 Tagen
  3. Mitbringen: Pass oder Personalausweis, Arbeitsvertrag (oder Nachweis finanzieller Mittel) und Mietvertrag
  4. Die Gemeinde stellt die Bewilligung automatisch aus

EU/EFTA-Bürger mit einem Vertrag von 12 Monaten oder länger erhalten den Ausweis B (5 Jahre). Wer einen kürzeren Vertrag hat, erhält den Ausweis L. Selbständige EU/EFTA-Angehörige, die wirtschaftliche Selbständigkeit nachweisen können, erhalten ebenfalls den Ausweis B.

Quelle: sem.admin.ch — Freizügigkeit EU/EFTA

2. Drittstaatsangehörige

Für Bürgerinnen und Bürger aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA gelten strengere Regeln. Die Schweiz betreibt ein Kontingentsystem für Arbeitskräfte aus Drittstaaten (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG).

Wichtige Punkte:

  • In der Regel ist ein Stellenangebot von einem Schweizer Arbeitgeber vor der Einreise nötig
  • Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass keine geeigneten inländischen oder EU/EFTA-Kandidaten verfügbar sind (Inländervorrang)
  • Es gelten Jahreskontingente; nicht alle Gesuche werden genehmigt
  • Die Bewilligung wird durch die kantonale Migrationsbehörde und das SEM erteilt

Der erste Ausweis B für Drittstaatsangehörige ist in der Regel 1 Jahr gültig und wird verlängert, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.

Quelle: sem.admin.ch — Drittstaatsangehörige

3. Die Ausweisarten: L, B, C und G

L
Kurzaufenthaltsbewilligung
Für Aufenthalte bis 12 Monate. Befristete Verträge oder saisonale Tätigkeiten. An Arbeitgeber und Zweck gebunden.
⏱ Gültig bis 1 Jahr
B
Aufenthaltsbewilligung
Die Standardbewilligung für Neuzuzüger mit mehr als 12 Monaten Aufenthalt. Ausführlicher Ratgeber →
⏱ Gültig 1–5 Jahre
C
Niederlassungsbewilligung
Unbefristet, ohne Arbeitsmarktbedingungen. Nach 5 Jahren (EU/EFTA) oder 10 Jahren (Drittstaaten) Aufenthalt.
⏱ Unbefristet
G
Grenzgängerbewilligung
Für Personen, die im Nachbarland wohnen und in der Schweiz arbeiten, wöchentliche Rückkehr.
⏱ Gültig 5 Jahre

Quelle: sem.admin.ch — Übersicht Aufenthaltsbewilligungen

5. Nächste Schritte nach der Bewilligung

Sobald Sie Ihren Ausweis haben, sind drei Aufgaben zeitkritisch:

  • Krankenversicherung: Obligatorisch innerhalb von 90 Tagen nach Einreise. Die Prämien werden ab dem Ankunftsdatum rückwirkend berechnet. Krankenversicherung wählen →
  • Bankkonto: Für die Lohnauszahlung wird eine Schweizer IBAN benötigt. Finanzen & Banking →
  • Mobilfunk: Eine Schweizer SIM-Karte ist für Zwei-Faktor-Authentifizierung und den Alltag fast sofort nötig. Mobilfunk & Internet →
Zuletzt geprüft: September 2026 · Lena Keller, Schweizer Relocation-Spezialistin · Quellen: SEM, ch.ch
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