Schweizer Aufenthaltsbewilligungen: L, B, C und G
Wer braucht welchen Ausweis, wie erhält man ihn, und was kommt danach — eine praktische Übersicht für Neuzuzüger aus EU/EFTA- und Drittstaaten.
1. EU/EFTA-Bürger
Dank dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU können EU/EFTA-Bürger frei in die Schweiz einreisen — zur Arbeit, Selbständigkeit oder Stellensuche. Es gibt keine Visumpflicht und keine Kontingente für EU/EFTA-Angehörige.
Das Vorgehen ist einfach:
- Einreise in die Schweiz
- Anmeldung bei der Wohngemeinde innerhalb von 14 Tagen
- Mitbringen: Pass oder Personalausweis, Arbeitsvertrag (oder Nachweis finanzieller Mittel) und Mietvertrag
- Die Gemeinde stellt die Bewilligung automatisch aus
EU/EFTA-Bürger mit einem Vertrag von 12 Monaten oder länger erhalten den Ausweis B (5 Jahre). Wer einen kürzeren Vertrag hat, erhält den Ausweis L. Selbständige EU/EFTA-Angehörige, die wirtschaftliche Selbständigkeit nachweisen können, erhalten ebenfalls den Ausweis B.
2. Drittstaatsangehörige
Für Bürgerinnen und Bürger aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA gelten strengere Regeln. Die Schweiz betreibt ein Kontingentsystem für Arbeitskräfte aus Drittstaaten (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG).
Wichtige Punkte:
- In der Regel ist ein Stellenangebot von einem Schweizer Arbeitgeber vor der Einreise nötig
- Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass keine geeigneten inländischen oder EU/EFTA-Kandidaten verfügbar sind (Inländervorrang)
- Es gelten Jahreskontingente; nicht alle Gesuche werden genehmigt
- Die Bewilligung wird durch die kantonale Migrationsbehörde und das SEM erteilt
Der erste Ausweis B für Drittstaatsangehörige ist in der Regel 1 Jahr gültig und wird verlängert, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
3. Die Ausweisarten: L, B, C und G
4. Detaillierte Ratgeber
5. Nächste Schritte nach der Bewilligung
Sobald Sie Ihren Ausweis haben, sind drei Aufgaben zeitkritisch:
- Krankenversicherung: Obligatorisch innerhalb von 90 Tagen nach Einreise. Die Prämien werden ab dem Ankunftsdatum rückwirkend berechnet. Krankenversicherung wählen →
- Bankkonto: Für die Lohnauszahlung wird eine Schweizer IBAN benötigt. Finanzen & Banking →
- Mobilfunk: Eine Schweizer SIM-Karte ist für Zwei-Faktor-Authentifizierung und den Alltag fast sofort nötig. Mobilfunk & Internet →