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🏥 Arbeitsrecht · Aktualisiert September 2026

Arztzeugnis in der Schweiz: Ab wann ist ein Attest nötig?

Das Schweizer Recht legt keinen fixen Krankheitstag fest. In der Regel verlangen viele Arbeitsverträge ein Arztzeugnis ab dem dritten Abwesenheitstag — aber Ihr Arbeitgeber kann vertraglich auch einen früheren Zeitpunkt festlegen.

LK
Lena Keller
Schweizer Relocation-Spezialistin · SwissNewbie
✓ Zuletzt geprüft: September 2026 · Verifiziert anhand von OR Art. 324a und ch.ch

1. Kurzantwort

Das Schweizer Recht schreibt keinen fixen Tag vor, ab dem ein Arztzeugnis (Arztzeugnis / certificat médical) erforderlich ist. Es kommt an auf:

  1. Ihren Arbeitsvertrag — viele Verträge verlangen ein Zeugnis ab dem dritten Abwesenheitstag
  2. Das Betriebsreglement oder die Weisungen des Arbeitgebers — manche verlangen es ab dem ersten Tag
  3. Einen allfälligen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Ihre Branche

Prüfen Sie zuerst Ihren Arbeitsvertrag — das ist die massgebende Quelle für Ihre Situation.

2. Was das Schweizer Recht sagt

Art. 324a OR (Obligationenrecht) verpflichtet den Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit — ohne jedoch zu bestimmen, ab welchem Tag ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden muss.

Das Recht, ein Arztzeugnis zu verlangen, steht dem Arbeitgeber zu; den Zeitpunkt bestimmt der Arbeitsvertrag oder die betrieblichen Regeln. Es gibt keine allgemeine gesetzliche Vorschrift «ab dem 3. Tag» — das ist eine verbreitete Praxis, keine Rechtsnorm.

Quelle: ch.ch — Krankheit und Arbeit in der Schweiz

3. Gängige Praxis

In der Schweizer Praxis gilt:

  • Viele Arbeitsverträge und Betriebsreglemente verlangen ein Arztzeugnis ab dem dritten Abwesenheitstag (z.B. Abwesenheit Mo–Mi: Zeugnis ab Mi)
  • Manche Arbeitgeber — insbesondere in Branchen mit hoher Abwesenheitsquote oder bei bestimmten Funktionen — verlangen das Zeugnis ab dem ersten Tag; das ist zulässig, wenn es im Vertrag oder Reglement festgehalten ist
  • Einige Arbeitgeber sind kulanter und verlangen bei kurzen Abwesenheiten von ein oder zwei Tagen kein Zeugnis — ausser die Abwesenheiten häufen sich
  • GAV für bestimmte Branchen können abweichende, bindende Regelungen enthalten

Wenn Ihr Vertrag hierzu schweigt, gilt der allgemeine arbeitsrechtliche Rahmen — angesichts der Unklarheiten ist es jedoch am sichersten, spätestens ab dem dritten Tag ein Zeugnis zu beschaffen, ausser Sie haben mit dem Arbeitgeber ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

4. Lohnfortzahlung bei Krankheit

Nach Art. 324a OR muss der Arbeitgeber den Lohn für eine «verhältnismässig kurze Zeit» weiterbezahlen. Die Dauer richtet sich nach den Dienstjahren. Als Referenz dienen drei Skalen (Berner, Basler, Zürcher Skala); die Zürcher Skala gilt als gängigste Praxisreferenz:

  • 1. Dienstjahr: 3 Wochen Lohnfortzahlung
  • 2.–3. Dienstjahr: 1 Monat
  • 4.–5. Dienstjahr: 2 Monate
  • Längere Betriebszugehörigkeit: progressiv mehr Wochen

Viele Arbeitgeber ergänzen diesen gesetzlichen Mindestschutz durch eine Krankentaggeldversicherung, die in der Regel 80% des Lohns bis zu 720 oder 730 Tage abdeckt. Ob dies bei Ihnen gilt, entnehmen Sie dem Arbeitsvertrag oder dem HR-Handbuch — weit verbreitet, aber gesetzlich nicht für alle Arbeitgeber vorgeschrieben.

Quelle: ch.ch — Krankheit und Arbeit

5. Praktische Tipps

  • Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag — er nennt den Tag, ab dem ein Zeugnis nötig ist
  • Im Zweifelsfall: beim Arzt vorstellig werden. Schweizer Ärzte (Hausarzt) können ein Zeugnis für jeden Tag ausstellen, auch rückwirkend für denselben Besuchstag
  • Die meisten Krankenkassen benötigen bei längeren Leistungsansprüchen ein Arztzeugnis — Dokumente aufbewahren
  • Bei Unsicherheiten sind ch.ch und das kantonale Arbeitsinspektorat massgebende Anlaufstellen; bei Streitigkeiten ist die kantonale Schlichtungsbehörde zuständig — kein Anwalt erforderlich
Zuletzt geprüft: September 2026 · Lena Keller, Schweizer Relocation-Spezialistin · Quellen: ch.ch, Obligationenrecht
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