Krankenkasse wechseln 2027 — Frist 30. November
Die Prämien steigen erneut. Das jährliche Wechselfenster ist Ihre Chance, die Krankenkassenkosten zu senken — aber die Kündigung muss bis 30. November 2026 bei der Kasse eintreffen. Hier erfahren Sie genau, was zu tun ist.
1. Schritt für Schritt wechseln
Prämienbenachrichtigung für 2027 abwarten
Ihre Krankenkasse muss Ihnen die Prämie für 2027 bis spätestens 31. Oktober 2026 mitteilen. Erst dann wissen Sie, womit Sie vergleichen.
Auf priminfo.admin.ch vergleichen
Nutzen Sie priminfo.admin.ch — das neutrale, vom BAG betriebene Vergleichstool. Es zeigt die genauen Prämien für Ihre Postleitzahl, Ihr Alter, Franchise und Modell. Dies ist der unabhängige Ausgangspunkt.
Ausstehende Prämien prüfen
Haben Sie eine Mahnung für ausstehende Prämien erhalten? Dann können Sie erst wechseln, wenn die Schulden beglichen sind. Bezahlen Sie offene Beträge, bevor Sie die Kündigung einreichen.
Bei neuer Kasse anmelden
Melden Sie sich direkt bei der neuen Kasse für Versicherungsschutz ab 1. Januar 2027 an. Schweizer Kassen müssen jeden für die Grundversicherung aufnehmen — unabhängig von Gesundheitszustand. Tun Sie dies bevor Sie kündigen — warten Sie nicht auf die Bestätigung der alten Kasse.
Kündigung bis 15. November per Einschreiben senden
Schreiben Sie Ihrer aktuellen Kasse, dass Sie die Grundversicherung per 31. Dezember 2026 kündigen. Senden Sie das Schreiben per Einschreiben (A-Post Plus) spätestens am 15. November. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf. Das Schreiben muss bis 30. November physisch bei der Kasse eintreffen.
Bisherigen Schutz bis Dezember behalten
Ihr bestehender Versicherungsschutz läuft bis 31. Dezember 2026 weiter. Die neue Kasse übernimmt ab 1. Januar 2027. Es entsteht keine Deckungslücke.
2. Fünf Wege, die Prämie 2027 zu senken
Comparis prognostiziert für 2027 eine durchschnittliche Erhöhung von rund +3,7% (Prognose Mitte 2026, noch nicht die definitive Zahl). Die durchschnittliche Prämie 2026 betrug CHF 393.30/Monat. Mit diesen Massnahmen können Sie gegensteuern.
Franchise auf CHF 2'500 erhöhen
Höhere Franchise = tiefere Monatsprämie. Die Franchise CHF 2'500 spart typischerweise mehrere hundert Franken pro Jahr für Personen mit geringen erwarteten Arztkosten.
Auf Telmed- oder HMO-Modell wechseln
Alternative Versicherungsmodelle (Hausarzt, HMO, Telmed) gewähren Prämienrabatte von typischerweise 12% oder mehr gegenüber dem Standardmodell mit freier Arztwahl.
Unfalldeckung streichen bei ≥8 h/Woche Erwerbstätigkeit
Wer bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche angestellt ist, ist für Berufsunfälle über die UVG-Versicherung des Arbeitgebers abgedeckt. Das Streichen der Unfalldeckung aus der Grundversicherung spart Prämie.
Prämie jährlich statt monatlich zahlen
Viele Schweizer Kassen bieten einen Rabatt für die Jahreszahlung der Prämie anstelle der monatlichen Raten. Fragen Sie bei Ihrer neuen Kasse nach.
Prüfen, welche Kasse in Ihrem Kanton am günstigsten ist
Die günstigste Kasse variiert je nach Postleitzahl erheblich. Nutzen Sie priminfo.admin.ch für Ihre genaue Situation.
Hinweis: Die +3,7%-Prognose für 2027 ist eine Comparis-Prognose (Mai 2026), nicht die definitive Bundesankündigung. Die effektiven Prämienbenachrichtigungen folgen bis 31. Oktober 2026.
3. Vergleichen und anmelden
Der Bund betreibt ein kostenloses, neutrales Prämienvergleichstool:
Offizielles Vergleichstool des Bundes, betrieben vom BAG. Zeigt alle zugelassenen Kassen mit Prämien für Ihre genaue Situation. Keine kommerziellen Interessen — der neutrale Ausgangspunkt.
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4. Kündigungsvorlage
Ergänzen Sie die markierten Platzhalter und versenden Sie das Schreiben per Einschreiben (A-Post Plus) spätestens am 15. November 2026. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf.
Kündigungsschreiben — Grundversicherung KVG
[Ihr vollständiger Name] [Ihre Adresse] [PLZ, Ort] [Ort], [Datum] [Name Ihrer aktuellen Krankenkasse] [Adresse der Krankenkasse] Betreff: Kündigung der Grundversicherung — Versicherungsnummer [IHRE VERSICHERUNGSNUMMER] Sehr geehrte Damen und Herren Hiermit kündige ich meine Grundversicherung KVG bei Ihrem Unternehmen per 31. Dezember 2026. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung. Mit freundlichen Grüssen [Ihre Unterschrift] [Ihr vollständiger Name] --- Per Einschreiben (A-Post Plus) versenden — spätestens am 15. November 2026. Einlieferungsbeleg aufbewahren. Massgebend ist das Eingangsdatum bei der Kasse, nicht der Poststempel.
5. Häufige Fragen
Die schriftliche Kündigung muss bis zum 30. November 2026 bei Ihrer Krankenkasse eintreffen. Massgebend ist das Eingangsdatum bei der Kasse, nicht der Poststempel. Versenden Sie per Einschreiben (A-Post Plus) bis spätestens 15. November, um die rechtzeitige Zustellung zu gewährleisten.
Nein. Wer bis zum 30. November eine Mahnung für ausstehende Prämien erhalten hat, kann erst wechseln, wenn die Schulden beglichen sind. Bezahlen Sie offene Beträge, bevor Sie die Kündigung einreichen.
Ja, aber nur in einem Fall: Wer im Standardmodell (freie Arztwahl) mit der ordentlichen CHF 300 Franchise versichert ist, kann per 30. Juni wechseln. Die Kündigung muss bis 31. März bei der Kasse eintreffen. Für alle anderen Modelle oder Franchisen gilt nur die Jahresfrist vom 30. November.
Nein. Melden Sie sich bei der neuen Kasse an, sobald Sie verglichen haben. Warten Sie nicht auf eine Bestätigung der alten Kasse. Die neue Kasse übernimmt die Abwicklung. Ihr bisheriger Schutz läuft bis 31. Dezember weiter.
Ja. Das Schweizer Recht schreibt vor, dass jede Kasse alle Antragsteller für die Grundversicherung aufnehmen muss — unabhängig von Alter, Gesundheitszustand oder Vorerkrankungen.
Für Zusatzversicherungen gelten andere Kündigungsfristen — in der Regel 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit. Kassen können Sie für Zusatzversicherungen aufgrund des Gesundheitszustands ablehnen. Ein Wechsel der Grundversicherung wechselt nicht automatisch die Zusatzversicherung. Prüfen Sie Ihren Zusatzversicherungsvertrag separat.