Die ersten 90 Tage in der Schweiz
Ein praktischer Wochen-für-Wochen-Zeitplan mit allen wichtigen Aufgaben in den ersten drei Monaten nach Ihrer Ankunft in der Schweiz — Fristen, Prioritäten und was passiert, wenn Sie eine Frist verpassen.
1. Vor der Ankunft
Einige Dinge lassen sich einfacher regeln, bevor Sie in der Schweiz ankommen:
- Visum / Aufenthaltsbewilligung: EU/EFTA-Bürger können sich bei Ankunft anmelden. Nicht-EU-Bürger benötigen in der Regel eine Arbeitsbewilligung, die vom Arbeitgeber vor der Einreise beantragt werden muss. Informieren Sie sich bei der Schweizer Botschaft oder beim SECO.
- Konnektivität bei Ankunft: Die Schweiz ist nicht in der EU. EU-Roaming-Regelungen gelten hier nicht. Erwägen Sie eine Travel-eSIM vor dem Abflug zu aktivieren. Mehr dazu in unserem eSIM-Ratgeber.
- Mietvertrag: Sie benötigen einen unterzeichneten Mietvertrag für die Anmeldung. Bei vorübergehender Unterkunft klären Sie vorab mit der Gemeinde, ob diese für die Anmeldung in Frage kommt.
2. Tage 1–7: Dringlichste Aufgaben
Schweizer SIM-Karte beschaffen
Eine Schweizer Nummer wird fast sofort benötigt — für Zwei-Faktor-Authentifizierung bei Banken, TWINT-Zahlungen und Bestätigungsanrufe von Vermietern. Prepaid-SIM-Karten sind an Bahnhofs-Shops (SBB Travel Shop) und in grossen Supermärkten erhältlich. Sie benötigen Ihren Reisepass. Mehr in unserem Mobilfunk-Ratgeber.
Ihre Gemeinde finden
Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug bei Ihrer Gemeinde anmelden. Die zuständige Gemeinde finden Sie auf ch.ch oder der Website Ihres Kantons. Die meisten Gemeinden bieten Online-Terminbuchung an.
Dokumente für die Anmeldung
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis (EU/EFTA)
- Unterzeichneter Mietvertrag oder Bestätigung der Hauptperson
- Arbeitsvertrag oder Nachweis finanzieller Mittel
- Passfotos (Anforderungen je nach Gemeinde unterschiedlich)
- EU/EFTA-Bürger: kein separater Ausweis nötig; die Gemeinde stellt eine Anmeldebestätigung aus
3. Woche 2–4: Administrative Grundlagen
Krankenversicherung wählen (Pflicht innerhalb von 90 Tagen)
Eine Krankenversicherung ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. Sie haben 90 Tage ab Ankunft Zeit, einen Anbieter zu wählen — der Schutz gilt rückwirkend ab Einreisedatum. Prämienvergleich auf priminfo.admin.ch — die Grundversicherung (KVG) ist bei jedem Anbieter gesetzlich identisch. Mehr in unserem Krankenversicherungs-Ratgeber.
Schweizer Bankkonto eröffnen
Eine Schweizer IBAN ist bei den meisten Arbeitgebern für die Lohnzahlung und bei Vermietern für Miete und Kaution Pflicht. Digitale Banken für Expats (wie Neon und Yuh) haben oft einfachere Eröffnungsanforderungen. Mehr in unserem Finanzen-Ratgeber.
Führerschein umtauschen (falls zutreffend)
Ausländische Führerscheine werden bis zu 12 Monate in der Schweiz anerkannt. Danach müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen — beginnen Sie früh, die Wartezeiten beim Strassenverkehrsamt können lang sein.
4. Woche 5–12: Setup vervollständigen
E-Banking und TWINT einrichten
Sobald Ihr Konto eröffnet ist, richten Sie E-Banking und Daueraufträge für Miete und Nebenkosten ein. Aktivieren Sie TWINT — Schweizer Standard-Bezahl-App — für die Sie ein Schweizer Bankkonto und eine Schweizer Mobilnummer benötigen.
Halbtax-Abo für öffentlichen Verkehr
Das SBB Halbtax-Abo reduziert alle Fahrkarten um 50%. Kaufen Sie es in der SBB-App oder an jedem Bahnhof. Mehr in unserem ÖV-Ratgeber.
Säule 3a einrichten
Als Erwerbstätiger in der Schweiz können Sie bis zu CHF 7'258 pro Jahr (Stand 2026) in die Säule 3a einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen. Digitale Anbieter wie VIAC und finpension bieten ETF-basierte Konten ohne Verwaltungsgebühren.
5. Wichtige Fristen im Überblick
| Aufgabe | Frist | Konsequenz bei Versäumnis |
|---|---|---|
| Anmeldung (Gemeinde) | Innerhalb von 14 Tagen nach Einzug | Mögliche Busse; ohne Anmeldung keine weiteren Behördengänge |
| Krankenversicherung (KVG) | Innerhalb von 90 Tagen | Kanton weist Ihnen einen Versicherer zu; kein eigenes Wahlrecht mehr |
| Führerschein umtauschen | Innerhalb von 12 Monaten | Ausländischer Führerschein ungültig; Fahrverbot |
| Verlängerung Nicht-EU/EFTA-Ausweis | Gem. Ausweis-Ablaufdatum | Gefährdung des Aufenthaltsstatus; mind. 3 Monate vor Ablauf beantragen |
6. Was tun bei verpassten Fristen?
Anmeldung: Melden Sie sich so schnell wie möglich bei der Gemeinde — nachträgliche Anmeldungen werden in der Regel akzeptiert. Bussen sind bei erstmaliger Verspätung meist moderat, wenn Sie sich umgehend melden.
Krankenversicherung: Wenn Sie die 90-Tage-Frist verpassen, weist Ihr Wohnkanton Ihnen einen Versicherer zu. Sie sind versichert, aber ohne eigene Anbieter- und Franchisenwahl. Ein Wechsel ist zum Jahresende möglich.
Bei Unsicherheit sind ch.ch und das Amt Ihres Kantons die massgeblichen Stellen.
- ch.ch — offizielles Schweizer Informationsportal für Neuzuzüger
- priminfo.admin.ch — offizieller Prämienrechner für Krankenversicherungen
- SECO — Aufenthaltsbewilligungen und Arbeitsrecht
- SBB (sbb.ch) — Halbtax und GA