Prämienverbilligung (IPV)
Die Prämien 2027 sind wieder gestiegen — aber rund 30% der Menschen in der Schweiz erhalten einen kantonalen Zuschuss dazu. So funktioniert die Prämienverbilligung und so prüfst du deinen Anspruch.
1. Was ist die Prämienverbilligung?
Die Prämienverbilligung (IPV, individuelle Prämienverbilligung) ist ein kantonaler Zuschuss zu deiner obligatorischen Krankenkassenprämie (Grundversicherung/KVG). Sie existiert, weil die Grundversicherung für alle in der Schweiz lebenden Personen Pflicht ist — unabhängig vom Einkommen — und die Prämien ein fixer Betrag pro Person sind, nicht einkommensabhängig gestaffelt.
Es handelt sich nicht um ein Bundesprogramm mit einheitlichen nationalen Regeln. Jeder der 26 Kantone führt sein eigenes Verbilligungssystem, legt eigene Einkommensschwellen fest und zahlt für eine vergleichbare Situation unterschiedlich viel aus. Dieser Ratgeber erklärt, was überall gilt, und zeigt genau, wo du bei deinem Kanton nachschauen musst.
2. Wer hat Anspruch
Der Anspruch basiert auf dem steuerbaren Haushaltseinkommen und der Haushaltsgrösse, bewertet durch deinen Kanton — nicht auf Nationalität, Bewilligungstyp oder Aufenthaltsdauer. In der Praxis:
- Personen und Familien mit tiefem und mittlerem Einkommen sind die Hauptzielgruppe
- Studierende, Teilzeitarbeitende und Einverdiener-Familien sind häufig anspruchsberechtigt
- Einkommensschwellen variieren je nach Kanton stark — ein Haushalt, der in einem Kanton Anspruch hat, hat es bei gleichem Einkommen in einem anderen Kanton womöglich nicht
- Rund 30% der Menschen in der Schweiz erhalten eine Verbilligung in irgendeiner Höhe
3. Wie viel du erhalten könntest
Der Betrag variiert stark — von einem kleinen Teilbeitrag bis zur Deckung eines grossen Teils der Prämie bei sehr tiefem Einkommen. Er hängt von deinem Kanton, deinem steuerbaren Einkommen und deiner Haushaltszusammensetzung ab (allein, Paar, mit oder ohne Kinder). Es gibt keine einzelne nationale Zahl, die wir hier ehrlich nennen könnten.
Was überall gilt: Die Verbilligung wird unabhängig von der gewählten Krankenkasse ausbezahlt. Sie schränkt dich nicht auf eine bestimmte Kasse oder ein Modell ein — du vergleichst und wählst weiterhin frei die günstigste passende Option auf priminfo.admin.ch, genau wie jede Person ohne Verbilligung.
4. So beantragst du sie
Der genaue Ablauf unterscheidet sich je nach Kanton, folgt aber meist diesem Muster:
- Prüfe die offizielle Verbilligungsseite deines Kantons (meist beim Steueramt oder einer eigenen IPV-Stelle)
- In manchen Kantonen wird die Verbilligung automatisch berechnet und ausbezahlt, wenn du bereits im Steuersystem erfasst bist — kein Antrag nötig
- In anderen musst du ein Antragsformular einreichen, teils zusammen mit der Steuererklärung
- Neuankömmlinge ohne Schweizer Steuerhistorie: die meisten Kantone lassen trotzdem eine Anmeldung zu, im ersten Jahr mit einem geschätzten oder deklarierten Einkommen, da noch keine Schweizer Veranlagung vorliegt. Kontaktiere direkt dein kantonales Amt, um den Ablauf zu bestätigen
- Bewilligte Verbilligungen werden meist direkt an deine Krankenkasse ausbezahlt und reduzieren deine monatliche Rechnung — du erhältst das Geld normalerweise nicht selbst
Suche nach "Prämienverbilligung [dein Kanton]", um die spezifische Seite deines Kantons zu finden, oder frage bei der Gemeinde bei der Anmeldung nach.
5. Timing für die Saison 2027
Die Prämien 2027 sind da, der Marktdurchschnitt stieg um +5,0% auf rund CHF 412/Monat — in der gleichen Saison, in der du dein jährliches Wechselfenster hast (die Kündigung muss bis 30. November 2026 bei der Kasse eintreffen). Es lohnt sich, den Anspruch auf Verbilligung gleichzeitig mit dem Kassenvergleich zu prüfen, denn:
- Eine bestehende Verbilligung ändert sich nicht, wenn du die Kasse wechselst — es gibt also keinen Grund, nicht zu vergleichen und zur günstigsten Prämie zu wechseln
- Hat sich dein Einkommen dieses Jahr verändert (neue Stelle, reduziertes Pensum, Kind), lohnt sich eine erneute Prüfung, auch wenn du vorher keinen Anspruch hattest
- Die Fristen für den Verbilligungsantrag variieren je nach Kanton und sind nicht identisch mit der Kassenwechselfrist vom 30. November — prüfe beides separat
6. Häufige Fragen
Nein. Der Zuschuss wird unabhängig davon ausbezahlt, welche Krankenkasse oder welches Modell du wählst. Du kannst weiterhin frei auf priminfo.admin.ch vergleichen und wechseln — die Verbilligung gilt für jede Kasse, die du wählst.
Das hängt vom Kanton ab. Manche Kantone berechnen und erneuern den Anspruch automatisch anhand der aktuellen Steuerdaten, andere verlangen eine jährliche Neuanmeldung. Prüfe den genauen Ablauf bei deinem Kanton — eine einheitliche nationale Regel gibt es nicht.
Ja, in den meisten Kantonen. Neuankömmlinge beantragen im ersten Jahr meist mit einem geschätzten oder deklarierten Einkommen, da noch keine Schweizer Veranlagung vorliegt. Der genaue Ablauf variiert je nach Kanton — kontaktiere direkt dein kantonales Steuer- oder Sozialamt.
Das variiert stark je nach Kanton, Haushaltseinkommen und Haushaltsgrösse — von einem kleinen Teilbeitrag bis zur Deckung eines grossen Teils der Prämie bei sehr tiefem Einkommen. Es gibt keine einheitliche nationale Zahl. Rund 30% der Schweizer Bevölkerung erhalten eine Verbilligung in irgendeiner Höhe. Nutze den offiziellen Rechner deines Kantons für eine konkrete Schätzung.
- Bundesamt für Gesundheit (BAG) — Übersicht Prämienverbilligung
- priminfo.admin.ch — offizieller Bundesvergleich der Prämien
- Kantonale Steuer-/Sozialämter — Schwellenwerte und Beträge (je nach Kanton unterschiedlich)